Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2016 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im November 2017 vorgelegt. Die
Prüfung des Abschlusses wurde am 10.01.2018 beendet.
Gründe, die einer
Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.
Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der
Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten
wurden,
- bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen
des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen
und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und
der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die
Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellen.
Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seiten 14-15 des
Prüfberichts einige Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen:
4.1 Bestände auf dem
Eröffnungsbilanzkonto
Hier bemängelt das RPA das dass Eröffnungsbilanzkonto (Sachkonto 800001) derzeit einen Saldovortrag und
einen ebenso hohen Jahresendsaldo von 104.723,25 € im Soll aufweist. Dieser
Bestand ist seit Einführung der Doppik in der Samtgemeinde Elbtalaue (vormals
Samtgemeinde Dannenberg) unverändert vorhanden. Dieser Buchungsbestand hat
vermutlich seine Ursache in manuelle Buchungen zu Beginn der Doppik und kann
nicht mehr nachvollzogen werden. Dieser Bestand hat jedoch nur deklaratorischen
Wert. Eine Lösung wird seitens der Samtgemeinde Elbtalaue erarbeitet.
4.2 Säumniszuschläge
Bei der Gemeinde werden Säumniszuschlägen vereinnahmt und entsprechend als Ertrag und Einzahlung verbucht. Gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 5 Abgabenordnung i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz sind Säumniszuschläge steuerliche Nebenleistungen, welche nach § 3 Abs. 5 Abgabenordnung den verwaltenden Körperschaften und damit der Samtgemeinde Elbtalaue zufließen.
Diese Änderung wurde seitens der Samtgemeinde Elbtalaue besprochen und nunmehr ab 01.01.2017 umgesetzt.
4.3 Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Unter diesem Punkt bemängelt das RPA, dass über- und
außerplanmäßige Aufwendungen, welche die in § 6 der Haushaltssatzung
festgelegte Unerheblichkeit überschreiten, zum Teil erst mit dem
Jahresabschluss vom Rat genehmigt werden. Dieser muss gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG
jedoch vor dem Entstehen des Geschäftsvorfalls hinsichtlich der zeitlichen und
sachlichen Unabweisbarkeit sowie der Deckungsfähigkeit beurteilt und vom Rat
genehmigt werden.
Hier ist die Verwaltung gefordert zukünftig die Budgetüberwachung genauer
vorzunehmen.
4.4 Handkassen
Das RPA bemängelt, dass in der Handkasse des Dorfgemeinschaftshauses dauerhaft ein Sockelbetrag von 100 € verbleibt und dieser nicht entsprechend den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung bilanziert wurde.
Hier wurde als zukünftige Regelung die Abrechnung der Handkasse zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres einschließlich des Sockelbetrages getroffen. Somit wird auch die Handkasse entsprechend der ordnungsgemäßen Buchführung bilanziert.
Die Gemeinde hat im
Jahr 2016 ein ordentliches Ergebnis von 3.084,97 € und ein außerordentliches
Ergebnis von – 588,86 € erzielt. Das Überschuss verringert die doppischen
Fehlbeträge aus Vorjahren auf -212.074,07 € und ist gem. § 24 KomHKVO in der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung abzudecken.
Folgende
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen entstanden 2016:
Ø Beim Budget 1 kam es zu einer Überschreitung
von 9.664,61 € bei den Aufwendungen und 9.799,51 € bei den Auszahlungen.
Hierbei handelt es sich um erhöhte Aufwendungen und Auszahlungen für
Arbeitnehmer inkl. den damit verbundenen Arbeitgeberanteil der
Sozialversicherung.
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2016
gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG
b) Der Rat erteilt der Bürgermeisterin
Entlastung für das Haushaltsjahr 2016
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 2.496,11 € verringert die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf
einen Gesamtfehlbetrag von -212.074,07 €
d) Die überplanmäßigen Aufwendungen (9.664,61
€) und Auszahlungen (9.799,51 €) im Budget 1 werden genehmigt