Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Langendorf zum 31.12.2016 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung der Bürgermeisteri c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Genehmigung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
20/0044/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2016 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im November 2017 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 10.01.2018 beendet.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

  • der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seiten 14-15 des Prüfberichts einige Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen:

 

4.1 Bestände auf dem Eröffnungsbilanzkonto

Hier bemängelt das RPA das dass Eröffnungsbilanzkonto (Sachkonto 800001) derzeit einen Saldovortrag und einen ebenso hohen Jahresendsaldo von 104.723,25 € im Soll aufweist. Dieser Bestand ist seit Einführung der Doppik in der Samtgemeinde Elbtalaue (vormals Samtgemeinde Dannenberg) unverändert vorhanden. Dieser Buchungsbestand hat vermutlich seine Ursache in manuelle Buchungen zu Beginn der Doppik und kann nicht mehr nachvollzogen werden. Dieser Bestand hat jedoch nur deklaratorischen Wert. Eine Lösung wird seitens der Samtgemeinde Elbtalaue erarbeitet.

 

4.2 Säumniszuschläge

Bei der Gemeinde werden Säumniszuschlägen vereinnahmt und entsprechend als Ertrag und Einzahlung verbucht. Gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 5 Abgabenordnung i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz sind Säumniszuschläge steuerliche Nebenleistungen, welche nach § 3 Abs. 5 Abgabenordnung den verwaltenden Körperschaften und damit der Samtgemeinde Elbtalaue zufließen.

Diese Änderung wurde seitens der Samtgemeinde Elbtalaue besprochen und nunmehr ab 01.01.2017 umgesetzt.

 

4.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Unter diesem Punkt bemängelt das RPA, dass über- und außerplanmäßige Aufwendungen, welche die in § 6 der Haushaltssatzung festgelegte Unerheblichkeit überschreiten, zum Teil erst mit dem Jahresabschluss vom Rat genehmigt werden. Dieser muss gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG jedoch vor dem Entstehen des Geschäftsvorfalls hinsichtlich der zeitlichen und sachlichen Unabweisbarkeit sowie der Deckungsfähigkeit beurteilt und vom Rat genehmigt werden.
Hier ist die Verwaltung gefordert zukünftig die Budgetüberwachung genauer vorzunehmen.

 

4.4 Handkassen

Das RPA bemängelt, dass in der Handkasse des Dorfgemeinschaftshauses dauerhaft ein Sockelbetrag von 100 € verbleibt und dieser nicht entsprechend den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung bilanziert wurde.

Hier wurde als zukünftige Regelung die Abrechnung der Handkasse zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres einschließlich des Sockelbetrages getroffen. Somit wird auch die Handkasse entsprechend der ordnungsgemäßen Buchführung bilanziert.

 

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2016 ein ordentliches Ergebnis von 3.084,97 € und ein außerordentliches Ergebnis von – 588,86 € erzielt. Das Überschuss verringert die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf -212.074,07 € und ist gem. § 24 KomHKVO in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung abzudecken.

 

Folgende überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen entstanden 2016:

 

Ø  Beim Budget 1 kam es zu einer Überschreitung von 9.664,61 € bei den Aufwendungen und 9.799,51 € bei den Auszahlungen. Hierbei handelt es sich um erhöhte Aufwendungen und Auszahlungen für Arbeitnehmer inkl. den damit verbundenen Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2016 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG

b)      Der Rat erteilt der Bürgermeisterin Entlastung für das Haushaltsjahr 2016

c)       Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 2.496,11 € verringert die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf einen Gesamtfehlbetrag von -212.074,07 €

d)      Die überplanmäßigen Aufwendungen (9.664,61 €) und Auszahlungen (9.799,51 €) im Budget 1 werden genehmigt