Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2016 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 sowie Beschluss über die Zuführung zu den Überschussrücklagen
Vorlage
20/0032/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2016 wurde im Herbst 2017 geprüft. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

 

·              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,

Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Unter Ziffer 4 auf der Seite 12 des Prüfberichtes bemängelt das RPA einige Punkte: 

 

4.1 Prüfbemerkungen aus Vorjahren:

Die aus der Prüfung des Jahresabschlusses resultierenden Prüfbemerkungen zu Versicherungen und Auftragsvergaben gelten auch für 2016. Diesbezüglich wird auf die Vorlage/Stellungnahme zum Jahresabschluss 2015 verwiesen.

 

4.2 Verträge mit einem Ratsmitglied:

Kritisiert wird, dass ein Ratsmitglied Dienstleistungen für die Gemeinde erbringt, ohne dass der laut Hauptsatzung der Gemeinde dafür notwendige Beschluss vorliegt. Diese wurde versäumt, weil das Auftragsverhältnis bereits in der Zeit vor der Ratsmitgliedschaft bestand. Der Beschluss wird kurzfristig nachgeholt.

 

4.3 Aufwandsentschädigung

Der stellv. Bürgermeister erhält in seiner Funktion als Ausschussvertreter beim Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege von der Gemeinde eine Fahrtkostenpauschale von 100 €. Der Prüfer stellt dieses infrage. Es gibt bislang keinen ausdrücklichen Beschluss des Rates für diese Leistung, sondern lediglich eine Entscheidung im Zuge der Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushaltsbeschlusses. Ein formeller Beschluss sollte daher ggf. nachgeholt werden.

 

 

Das Jahr 2016 schloss mit einem ordentlichen Ergebnis von +523.215,32 € und einem außerordentlichen Ergebnis von -162,70 € ab.

 

Aus den Vorjahren sind noch Fehlbeträge in Höhe von -254.434,46 € abzudecken. Hinzu kommt der o.g. Fehlbetrag 2016 aus außerordentlichem Ergebnis. Rücklagenbestände zur Abdeckung die Fehlbeträge bestehen nicht, so dass sie mit dem Überschuss aus ordentlichem Ergebnis 2016 zu verrechnen sind. Der verbleibende Restbetrag von 268.780,86 € ist der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2016 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.
  2. Der nach Deckung der Fehlbeträge verbleibende Rest-Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2016 in Höhe von 268.780,86 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.