Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2015 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 sowie Zustimmung zu über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen
Vorlage
20/0031/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2015 wurde im Herbst 2017 geprüft. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

 

·              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,

Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Unter Ziffer 4 auf den Seiten 12 und 13 des Prüfberichtes bemängelt das RPA einige Punkte: 

 

4.1 Verfügungsmittel:

Der Ansatz für Verfügungsmittel wurde unzulässigerweise um 42,12 € überschritten. Dieser Mehrbedarf hätte durch eine Nachtragshaushaltssatzung legitimiert werden müssen. Der Hinweis ist korrekt.

 

4.2 Versicherungen:

Die Versicherungen wurden bisher nicht ausgeschrieben. Es besteht seit vielen Jahren einen Rahmenvertrag mit der VGH zu vergünstigten Konditionen. Da Versicherungen bisher von verschiedenen Stellen der Samtgemeindeverwaltung bearbeitet wurden, ist im Rahmen einer Umorganisation zum 01.03.2017 eine zentrale Versicherungsstelle geschaffen worden. Nach Durcharbeitung aller Unterlagen ist es vorgesehen, Versicherungsleistungen künftig auszuschreiben.

 

4.3 Auftragsvergaben:

Das RPA kritisiert erneut die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften bei der freihändigen Vergabe von Aufträgen. Dieser Hinweis ist berechtigt.

 

Überplanmäßigen Aufwendungen entstanden in Höhe von 7.381,19 € im Budget 1, insbesondere im Produkt 36520 Kinderspielkreis (7.849,85 €) durch erhöhten Personalbedarf und die nicht eingeplante interne Verrechnung der Raumkosten mit dem Produkt 36521.

 


Beschlussvorschlag:

a.      Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2015 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.

b.        Der Rat stimmt über-/außerplanmäßigen Aufwendungen von 7.381,19 € im Budget 1 zu.