Sachverhalt:
Der
Jahresabschluss 2015 wurde im Herbst 2017 geprüft. Gründe, die einer Entlastung
des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht
festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
· der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den
Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach
den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind
und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellt.
Unter
Ziffer 4 auf den Seiten 12 und 13 des Prüfberichtes bemängelt das RPA einige
Punkte:
4.1
Verfügungsmittel:
Der
Ansatz für Verfügungsmittel wurde unzulässigerweise um 42,12 € überschritten.
Dieser Mehrbedarf hätte durch eine Nachtragshaushaltssatzung legitimiert werden
müssen. Der Hinweis ist korrekt.
4.2
Versicherungen:
Die
Versicherungen wurden bisher nicht ausgeschrieben. Es besteht seit vielen
Jahren einen Rahmenvertrag mit der VGH zu vergünstigten Konditionen. Da
Versicherungen bisher von verschiedenen Stellen der Samtgemeindeverwaltung
bearbeitet wurden, ist im Rahmen einer Umorganisation zum 01.03.2017 eine
zentrale Versicherungsstelle geschaffen worden. Nach Durcharbeitung aller
Unterlagen ist es vorgesehen, Versicherungsleistungen künftig auszuschreiben.
4.3
Auftragsvergaben:
Das RPA
kritisiert erneut die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften bei der
freihändigen Vergabe von Aufträgen. Dieser Hinweis ist berechtigt.
Überplanmäßigen
Aufwendungen entstanden in Höhe von 7.381,19 € im Budget 1, insbesondere im
Produkt 36520 Kinderspielkreis (7.849,85 €) durch erhöhten Personalbedarf und
die nicht eingeplante interne Verrechnung der Raumkosten mit dem Produkt 36521.
Beschlussvorschlag:
a.
Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2015 gemäß § 129 Abs. 1
NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.
b.
Der Rat stimmt über-/außerplanmäßigen Aufwendungen von 7.381,19 €
im Budget 1 zu.