Betreff
Jahresabschluss der Stadt Hitzacker (Elbe) zum 31.12.2016 a) Beschluss über den Jahresabschlusses b) Entlastung des Stadtdirektors c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Zustimmung zu über-und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
2/0026/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2016 wurde am 01.08.2017 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 12.12.2017 erstellt.  Zu den Prüfungsfeststellungen ist die Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.

 

Es sind 2016 folgende überplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt entstanden:

 

Ordentlicher Ergebnishaushalt:

Budget 2: Rechnungsprüfungsgebühren, Überschreitung in Höhe von 152,00 Euro liegt im Entscheidungsbereich des Stadtdirektors und wurde genehmigt.

 

Außerordentlicher Ergebnishaushalt:

Budget 0: Aufwendungen für Vorjahre, Überschreitung in Höhe von 2.145,87 Euro liegt im Entscheidungsbereich des Stadtdirektors und wurde genehmigt.

Budget 3: diverse Aufwendungen für Vorjahre 4.272,52 Euro, Buchverluste bei Grundstücksveräußerungen 3.490,00 Euro.

 

 

Im investiven Bereich wurden gab es folgende überplanmäßige Inanspruchnahme:

 

Budget 0:
Haushaltsreste und Ansatz:   3.000,00 Euro

Ist und neue Haushaltsreste: 3.781,83 Euro

Überschreitung:                      781,83 Euro

Begründung: Beschaffung Inventar Archäologisches Zentrum, Überschreitung in Höhe von 781,83 Euro liegt im Entscheidungsbereich des Stadtdirektors und wurde genehmigt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

  • Keine

 

Anlagen:

 

  • Rechenschaftsbericht 2016
  • Prüfbericht 2016
  • Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfbericht 2016

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2016 wird beschlossen.

b)      Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 218.240,13 Euro wird zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet. Das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 5.125,57 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen,

d)      Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 7.762,52 Euro wird zugestimmt.