Sachverhalt:
Gem. § 4 Abs. 2 der
Hauptsatzung der Gemeinde Karwitz hat der Rat über die Vergabe von Aufträgen ab
einem Wert von 1.000,- € zu entscheiden. Diese Notwendigkeit besteht auch bei
der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Rahmen der laufenden Verwaltung.
Herr Reinhard
Dübler ist Mitglied des Rates, führt seit mehr als 15 Jahren Winterdienstleistungen im Auftrage der
Samtgemeinde Elbtalaue als auch im Auftrage der Gemeinde Karwitz durch. Diese
Leistungen werden auf der Grundlage der jeweils gültigen Verrechnungssätze des
Maschinenringes Lüchow e.V. abgerechnet.
Die Verrechnungssätze betragen derzeit 15,50 € netto pro AK / Stunde und 0,28 €
netto pro PS/ Stunde für den Schleppereinsatz.
Das eingesetzte Streugerät befindet sich im Eigentum der Gemeinde Karwitz.
Im Falle eines
stärkeren, länger anhaltenden Winters können die Aufwendungen der Gemeinde für
die vorgenannten Winterdienstleistungen die nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung
festgelegte Wertgrenze von 1.000 € überschreiten. Für diesen Fall ist ein Ratsbeschluss
herbeizuführen, dass auch bei einer Überschreitung der Wertgrenze die
Leistungen weiterhin von Herrn Reinhard Dübler durchgeführt werden sollen.
Beschlussvorschlag:
Im Falle einer
Überschreitung der in § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze von
1.000 € aufgrund besonderer Witterungslagen beauftragt der Rat der Gemeinde
Karwitz weiterhin Herrn Reinhard Dübler mit der Durchführung der notwendigen
Winterdienstleistungen auf der Grundlage der Verrechnungssätze des
Maschinenringes Lüchow e.V.