Betreff
Vergabe von Auftragen an Mitglieder des Rates; Beschluss nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung
Vorlage
30/0022/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Karwitz hat der Rat über die Vergabe von Aufträgen ab einem Wert von 1.000,- € zu entscheiden. Diese Notwendigkeit besteht auch bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Rahmen der laufenden Verwaltung.

 

Herr Reinhard Dübler ist Mitglied des Rates, führt seit mehr als 15  Jahren Winterdienstleistungen im Auftrage der Samtgemeinde Elbtalaue als auch im Auftrage der Gemeinde Karwitz durch. Diese Leistungen werden auf der Grundlage der jeweils gültigen Verrechnungssätze des Maschinenringes Lüchow e.V.  abgerechnet. Die Verrechnungssätze betragen derzeit 15,50 € netto pro AK / Stunde und 0,28 € netto pro PS/ Stunde für den Schleppereinsatz.  Das eingesetzte Streugerät befindet sich im Eigentum der Gemeinde Karwitz.

Im Falle eines stärkeren, länger anhaltenden Winters können die Aufwendungen der Gemeinde für die vorgenannten Winterdienstleistungen die nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von 1.000 € überschreiten. Für diesen Fall ist ein Ratsbeschluss herbeizuführen, dass auch bei einer Überschreitung der Wertgrenze die Leistungen weiterhin von Herrn Reinhard Dübler durchgeführt werden sollen.

 


Beschlussvorschlag:

Im Falle einer Überschreitung der in § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze von 1.000 € aufgrund besonderer Witterungslagen beauftragt der Rat der Gemeinde Karwitz weiterhin Herrn Reinhard Dübler mit der Durchführung der notwendigen Winterdienstleistungen auf der Grundlage der Verrechnungssätze des Maschinenringes Lüchow e.V.