Betreff
Beschilderung des Einmündungsbereiches der Straße "Eichenweg" in die Straße "Gusborner Weg"
Vorlage
30/0020/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gegenwärtig mündet die Straße „Eichenweg“ unbeschildert in die Straße „Gusborner Weg“. Für alle in Richtung Gusborn fahrenden Fahrzeuge bedeutet die derzeitige Situation, dass die auf dem „Eichenweg“ befindlichen  Verkehrsteilnehmer vorfahrtsberechtigt sind (Rechts- vor Linksregel).

 

Dies ist für die Verkehrsteilnehmer des „Gusborner Weges“ schwer erkennbar, da aufgrund der örtlichen Situation erst sehr spät erkannt werden kann, dass es sich bei der einmündenden Straße um eine vorfahrtsberechtigte Straße handelt. Um hier eine klare und verkehrssichere Situation herzustellen, ist es beabsichtigt, den „Gusborner Weg“ als vorfahrtsberechtigte Straße( VZ 306) auszuweisen und den „Eichenweg“ mit einem als Vorfahrt zu beachtende Straße (VZ 205) auszuweisen.

 

Hierzu ist eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung bei der Samtgemeinde Elbtalaue als zuständige Verkehrsbehörde zu beantragen.   

 


Beschlussvorschlag:

Der „Gusborner Weg“ wird als vorfahrtsberechtigte Straße und der „Eichenweg“ als Vorfahrt zu beachtende Straße ausgewiesen. Es wird ein entsprechender Genehmigungsantrag bei der Samtgemeinde Elbtalaue als zuständige Verkehrsbehörde gestellt.