Sachverhalt:
Ratsherr von dem
Bussche hat mit Schreiben vom 10.10.2017 folgenden Antrag gestellt:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) beantragt gegenüber der Denkmalschutzbehörde die Genehmigung gemäß § 10
Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz zum Abriss der Ruine des ehemaligen
Schützenhauses in Hitzacker. – Eine Liegenschaftskarte betreffend des
Flurstücks, das sich im Eigentum der Stadt befindet, befindet sich in der
Anlage.
Begründung: Die
Baulichkeit des ehemaligen Schützenhauses entspricht nach Auffassung des Rates
nicht mehr den Bestimmungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Das
wäre der Fall, wenn für die Erhaltung dieser Ruine wegen ihrer Bedeutung für
die Geschichte, für die Kunst, die Wissenschaft oder den Städtebau ein
öffentliches Interesse besteht.
Keines dieser
Merkmale trifft auf das Gebäude zu. Die jahrelangen Versuche der Stadt Hitzacker
(Elbe) für dieses Gebäude und Grundstück eine neue Aufgabe zu finden, sind
fehlgeschlagen. Auch wenn finanzielle Mittel der Stadt zur Verfügung stehen
würden – was bekanntlich nicht der Fall ist – gäbe es keine schlüssige
Alternative diese Bauruine einer Bestimmung zuzuführen.
Vielmehr bedeutet
das asbesthaltige Dach und der baufällige Zustand eine Gefahr. Dies
insbesondere gegenüber Kindern, die in das Gebäude eindringen können und schon
eingedrungen sind, und von herabstürzenden Bauteilen verletzt werden können.
Beschlussvorschlag: