Betreff
Abriss Schützenhaus Hitzacker (Antrag Rh von dem Bussche)
Vorlage
31/0580/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ratsherr von dem Bussche hat mit Schreiben vom 10.10.2017 folgenden Antrag gestellt:

 

Die Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt gegenüber der Denkmalschutzbehörde die Genehmigung gemäß § 10 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz zum Abriss der Ruine des ehemaligen Schützenhauses in Hitzacker. – Eine Liegenschaftskarte betreffend des Flurstücks, das sich im Eigentum der Stadt befindet, befindet sich in der Anlage.

 

Begründung: Die Baulichkeit des ehemaligen Schützenhauses entspricht nach Auffassung des Rates nicht mehr den Bestimmungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Das wäre der Fall, wenn für die Erhaltung dieser Ruine wegen ihrer Bedeutung für die Geschichte, für die Kunst, die Wissenschaft oder den Städtebau ein öffentliches Interesse besteht.

 

Keines dieser Merkmale trifft auf das Gebäude zu. Die jahrelangen Versuche der Stadt Hitzacker (Elbe) für dieses Gebäude und Grundstück eine neue Aufgabe zu finden, sind fehlgeschlagen. Auch wenn finanzielle Mittel der Stadt zur Verfügung stehen würden – was bekanntlich nicht der Fall ist – gäbe es keine schlüssige Alternative diese Bauruine einer Bestimmung zuzuführen.

 

Vielmehr bedeutet das asbesthaltige Dach und der baufällige Zustand eine Gefahr. Dies insbesondere gegenüber Kindern, die in das Gebäude eindringen können und schon eingedrungen sind, und von herabstürzenden Bauteilen verletzt werden können.

 


Beschlussvorschlag: