Sachverhalt:
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg, Untere Naturschutzbehörde (UNB), hat mit Schreiben vom
20.09.2017 ein aktualisiertes Biotopverzeichnis u.a. für den Bereich der
Gemeinde Gusborn verschickt.
Die hierin
aufgeführten Biotope bestehen bereits und sind somit Kraft Gesetz Biotop. Ein
gesondertes Festsetzungsverfahren ist nicht erforderlich und vorgesehen.
Für den Bereich der
Gemeinde Gusborn sind u.a. verschiedene Gemeindekuhlen im Eigentum der Gemeinde
Gusborn als Biotop festgesetzt worden, die auch für die
Oberflächenwasserbeseitigung der Gemeindestraßen benötigt und genutzt werden.
Hierzu hat es
bereits telefonischen wie auch schriftlichen Kontakt mit der UNB gegeben, die
daraufhin zu einem Ortstermin unter Anwesenheit des Rates der Gemeinde Gusborn
Zustimmung gegeben hat.
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung