Betreff
Gesetzlich geschützte Biotope gem.§ 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Vorlage
30/0558/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg, Untere Naturschutzbehörde (UNB), hat mit Schreiben vom 20.09.2017 ein aktualisiertes Biotopverzeichnis u.a. für den Bereich der Gemeinde Gusborn verschickt.

Die hierin aufgeführten Biotope bestehen bereits und sind somit Kraft Gesetz Biotop. Ein gesondertes Festsetzungsverfahren ist nicht erforderlich und vorgesehen.

Für den Bereich der Gemeinde Gusborn sind u.a. verschiedene Gemeindekuhlen im Eigentum der Gemeinde Gusborn als Biotop festgesetzt worden, die auch für die Oberflächenwasserbeseitigung der Gemeindestraßen benötigt und genutzt werden.

Hierzu hat es bereits telefonischen wie auch schriftlichen Kontakt mit der UNB gegeben, die daraufhin zu einem Ortstermin unter Anwesenheit des Rates der Gemeinde Gusborn Zustimmung gegeben hat.

 


Beschlussvorschlag:

 

Ergebnis der Beratung