Betreff
Bebauungsplan Kurgebiet und Feriendorf -Teilneufassung und Erweiterung; Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0512/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

a)      Herr Wieczorek hat die Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung beantragt. Das bisher festgesetzte Sondergebiet Ferieneigentumswohnungen soll in ein Allgemeines Wohngebiet geändert werden (Anlage I).

Die Stiftung Irene plant auf dieser Fläche die Erweiterung des Weidenhofes in Hitzacker zur Sicherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen aus dem autistischen Spektrum und der Ermöglichung des lebenslangen Wohnens für bis zu 8 Bewohnern (siehe Anlage II). Durch die Erweiterung würden ca. 5 Arbeitsplätze geschaffen werden, langfristig ggfs. auch mehr. Hierfür ist die beantragte Änderung notwendig.

b)      Der derzeit gültige Flächennutzungsplan setzt für die Fläche der geplanten Änderung ein Sondergebietsfläche Ferien/Wohnen fest. Daher muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren von der Samtgemeinde Elbtalaue geändert werden. Die Stadt Hitzacker (Elbe) muss daher die Änderung bei der Samtgemeinde Elbtalaue beantragen.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

b)      Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung.