Die kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung“
ist am 01. Januar 2004 auf den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue
übertragen worden. Dies hat zur Folge, dass wesentliche Teile der Einrichtung
organisatorisch wieder als „eigene Leistung“ erbracht werden. Das gilt für den
zur Durchführung der Reinigung nötigen Personal-. Maschinen- und
Fahrzeugeinsatz. Für einen Teil der zu reinigenden Straßen wird die
Straßenkehrmaschine der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eingesetzt. Die
Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue erbringt die Verwaltungsleistungen für die
Gebührenerhebung und deren Einzug. Diese Tätigkeiten stellen insofern für den
Eigenbetrieb Fremdleistungen dar.
Der Aufwand für den
Reinigungsbetrieb ist nach den durchschnittlichen Personal- und
Fahrzeugstunden der letzten zwei Jahre vorausberechnet worden. Die absehbare
Entwicklung der Stundensätze wurde hierbei berücksichtigt.
Der für den Einsatz des externen
Reinigungsfahrzeuges und die Deponierung des Papierkorbabfalls erforderliche
Aufwand wurde nach der zu erwartenden Menge und den Preiseinheiten geplant und
angesetzt.
Die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und
Verzinsung) für die in der Einrichtung gebundenen Vermögenswerte sind in den
jeweiligen Stundensätzen des Eigenbetriebes enthalten.
Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren sind
grundsätzlich innerhalb von drei Jahren auszugleichen.
Die Gebühr wurde daher bereits zum 01.01.2011 von
1,32 Euro auf 1,20 Euro je zu reinigenden Straßenfrontmeter gesenkt und ist
seit dem unverändert, obwohl die Kalkulationen der Gebühr für die
zurückliegenden Zeiträume bereits ergeben hatten, dass eine Gebühr in Höhe von
1,20 Euro je zu reinigenden Straßenfrontmeter, den erforderlichen Aufwand nicht
deckt.
In der Erläuterung zum letzten Kalkulationszeitraum
(2016/2017) wurde bereits darauf
hingewiesen, dass mit der nächsten Kalkulation die Gebühr wahrscheinlich erhöht werden muss, um den
erforderlichen Aufwand zu decken.
Neben der seit Jahren bekannten Unterdeckung und dem
Ausgleich durch das Abschmelzen der Rücklage, kommt für den
Kalkulationszeitraum 2018/2019 hinzu, dass durch die erforderliche
Ersatzbeschaffung der Straßenkehrmaschine die Leasingraten und somit der
allgemeine Unterhaltungsaufwand steigen.
Gebührenmaßstab ist die
Frontmeterlänge der Grundstücke, die sich im Satzungsbereich der maschinellen Reinigung
befinden und an eine zu reinigende Straße angrenzen oder über sie erschlossen
werden.
Die Summe der berechneten
Frontmeter beträgt nach aktuellem Stand 54.406 Meter. Änderungen an der
Reinigungsstrecke sind im Kalkulationszeitraum nicht zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die maschinelle
Straßenreinigung für die Jahre 2018 und 2019 wird zur Kenntnis genommen und
gebilligt.