Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2015 wurde am 27.02.2017 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 25.04.2017
erstellt. Zu den Prüfungsfeststellungen
ist die Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.
Es sind
2015 folgende überplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt entstanden:
Ordentlicher Ergebnishaushalt:
Budget 0: 32.017,21 Euro,
Gerichts-, Anwalts-und Notarkosten, höherer Nachschuss an die VERDO-GmbH
Außerordentlicher
Ergebnishaushalt:
Budget 0: 50.323,60 Euro,
Korrektur einer Buchung aus dem Jahresabschluss 2014, Nachschuss an die
VERDO GmbH für Vorjahre
Im investiven
Bereich wurden gab es folgende überplanmäßige Inanspruchnahme:
Budget 3:
Haushaltsreste
und Ansatz: 862.018,16 Euro
Ist und
neue Haushaltsreste: 902.709,21 Euro
Überschreitung: 40.691,05 Euro
Begründung: Stromverteiler Marktplatz, Schiffsanleger
Versorgung (beide Maßnahmen zu 100% durch Zuschüsse finanziert), Ablösezahlung
Sportplatz Hagener Weg lt. Vertrag
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Finanzielle Auswirkungen:
- Keine
Anlagen:
- Rechenschaftsbericht
2015
- Prüfbericht
2015
- Stellungnahme
des Stadtdirektors
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2015 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2015 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in
Höhe von 105.829,95 und das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe
von 50.075,21 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen,
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen und der
Überplanmäßigen Inanspruchnahme von Investitionsmitteln wird zugestimmt.