Betreff
Jahresabschluss der Stadt Hitzacker (Elbe) zum 31.12.2015 a) Beschluss über den Jahresabschlusses b) Entlastung des Stadtdirektors c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Zustimmung zu über-und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
2/0362/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2015 wurde am 27.02.2017 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 25.04.2017 erstellt.  Zu den Prüfungsfeststellungen ist die Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.

 

Es sind 2015 folgende überplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt entstanden:

 

Ordentlicher Ergebnishaushalt:

Budget 0: 32.017,21 Euro, Gerichts-, Anwalts-und Notarkosten, höherer Nachschuss an die VERDO-GmbH

 

Außerordentlicher Ergebnishaushalt:

Budget 0: 50.323,60 Euro, Korrektur einer Buchung aus dem Jahresabschluss 2014, Nachschuss an die VERDO GmbH für Vorjahre

 

Im investiven Bereich wurden gab es folgende überplanmäßige Inanspruchnahme:

 

Budget 3:
Haushaltsreste und Ansatz:   862.018,16 Euro

Ist und neue Haushaltsreste: 902.709,21 Euro

Überschreitung:                     40.691,05 Euro

Begründung: Stromverteiler Marktplatz, Schiffsanleger Versorgung (beide Maßnahmen zu 100% durch Zuschüsse finanziert), Ablösezahlung Sportplatz Hagener Weg lt. Vertrag

 

 

 

 

 

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

  • Keine

 

Anlagen:

 

  • Rechenschaftsbericht 2015
  • Prüfbericht 2015
  • Stellungnahme des Stadtdirektors

 

 

 

Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2015 wird beschlossen.

b)      Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 105.829,95 und das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 50.075,21 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen,

d)      Den überplanmäßigen Aufwendungen und der Überplanmäßigen Inanspruchnahme von Investitionsmitteln wird zugestimmt.