Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2013 wurde am 23.08.2016 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 09.02.2017
erstellt. Zu den Hinweisen und
Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters
beigefügt.
Es sind
2013 folgende über-und außerplanmäßige Aufwendungen entstanden:
Ergebnishaushalt:
Budget 1: 358.553,69
Euro: nicht planbare Zuführungen zu
Pensions-, Beihilfe-, Überstunden-und Urlaubsrückstellungen sowie
Versorgungsaufwendungen, 193.062,75 Euro. Höhere Abschreibungen 55.759,05 Euro,
weniger Erstattungen vom Landkreis 121.036,75 Euro.
Budget 2: : 61.765,04 Euro: nicht planbare Zuführungen zu Pensions- und
Beihilferückstellungen 63.655,89 Euro.
Budget 3: 226.525,42 Euro nicht planbare Zuführungen zu Pensions- und
Beihilferückstellungen 57.690,71 Euro. Weniger Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen 304.000,00 Euro.
a.o. Haushalt: 311,38 Euro. Insgesamt:
226.836,80 Euro
Budget 4: 102.137,83 Euro :nicht planbare Zuführungen zu Pensions- und
Beihilferückstellungen 40.361,04 Euro. Weniger Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen 53.800,00 Euro, höhere Abschreibungen 37.698,47 Euro.
a.o. Haushalt: 94.285,87 Euro: Die Überschreitung ist durch die Aufwendungen im
Zusammenhang mit dem Elbe-Hochwasser entstanden. Insgesamt: 196.423,70 Euro
Budget 61201: 11.681,78 keine Erstattung vom Land für Zinsaufwand, da der
damalige Entwurf des Entschuldungsvertrages nicht zustande kam.
Im
investiven Bereich wurden folgende Beträge überplanmäßig in Anspruch genommen:
Fachbereich 2
Kanalnetz
Ansätze und neue Haushaltsrest 0,00 Euro
Ist und neue Haushaltsrest 42.108,36 Euro
Außerplanmäßig 42.108,36 Euro
Erstattung von Differenzen im Rahmen der Übertragung der
Abwasserbeseitigung an den WV Dannenberg-Hitzacker. Entsprechende
Verbindlichkeiten sind in der Bilanz enthalten, diese werden in 10 gleichen
Raten getilgt. Die Finanzierung erfolgt aus allgemeinen Investitionsmitteln.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Beschlussvorschlag:
a) Der
Jahresabschluss 2013 wird beschlossen.
b) Dem
Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2013 gemäß § 129 NKomVG
Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.480.460,99 Euro
wird zur tlw. Deckung des kameralen Sollfehlbetrages verwendet. Das Defizit aus
dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 94.597,25 Euro wird auf das
Folgejahr vorgetragen
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.