Sachverhalt:
An der Grundschule
Dannenberg wird voraussichtlich zum Schuljahr 2018/19 ein Kind eingeschult,
welches auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Die Schulleitung hat die
Samtgemeinde nach der Sprachstandsuntersuchung dieses Kindes über diesen
Sachverhalt informiert. Nach dem derzeitigen baulichen Zustand der Grundschule
wird eine inklusive Beschulung dieses Kindes nicht erfolgen können (z.B.
Überwindung von Treppen im Musikraum, automatische Türöffner, Nutzung von
Fachräumen im Obergeschoss, etc.).
Das Architekturbüro
Pohlmann und Partner soll nunmehr beauftragt werden, entsprechende
„Schwachpunkte“ an der Schule aufzuzeigen und entsprechende Lösungsansätze
vorschlagen.
Die
Landesschulbehörde vertritt den Standpunkt, dass in Grundschulen nicht jeder
Raum erreichbar sein muss. Fachräume wie Computer-, Werk- oder Kunstraum sind
für Grundschulen wünschenswert aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Das
Erdgeschoss mit Klassenraum, Aula, Mensa, Sanitärräumen sowie die Sporthalle
sollten barrierefrei zugängig sein. Gleiches gilt für den Bereich der
Außenanlagen.
Der
Bedarf an inklusiven Maßnahmen ist daher nach Pflichtaufgabe mit der
Herrichtung des Erdgeschosses sowie der Außenbereiche inkl. der Sporthalle und
nach freiwilliger Aufgabe mit der Erreichbarkeit und der barrierefreien
Umgestaltung des 1. Stockwerkes zu ermitteln.
Der 1.
Samtgemeinderat, Herr Beitz, wird zu diesem Tagesordnungspunkt in der Sitzung
des Ausschusses für Schulen und Sportstätten berichten.
Beschlussvorschlag:
Das Architekturbüro
Pohlmann und Partner, Kiefen, wird beauftragt, für die Grundschule Dannenberg
den Bedarf einer inklusiven Schule zu ermitteln. Der Bedarf wird getrennt nach
den Etagen ermittelt.