Sachverhalt:
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den
Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Der
Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 1.Januar bis 31. Dezember 2016 entsprechen
nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der
Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu
Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“
Das
Rechnungsprüfungsamt kann gemäß §32 Abs.3 der Eigenbetriebsverordnung
(EigBetrVO) ergänzende Bemerkungen zum Prüfungsbericht treffen, die nach §34
EigBetrVO bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind. Entsprechende
Bemerkungen wurden vom Rechnungsprüfungsamt für nicht erforderlich gehalten.
Aus dem Anhang und
dem Rechenschaftsbericht gehen die wesentlichen Geschäftsabläufe hervor. Der
Prüfungsbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird
festgestellt.
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2016 entlastete.
c) Der Jahresüberschuss ist mit den
Fehlbeträgen aus den Vorjahren zu verrechnen.