Betreff
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue zum 31.12.2016 a) Feststellungsbeschluss b)Entlastung der Betriebsleitung c) Beschluss über das Jahresergebnis
Vorlage
08/0329/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Der Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 1.Januar bis 31. Dezember 2016 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“

Das Rechnungsprüfungsamt kann gemäß §32 Abs.3 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) ergänzende Bemerkungen zum Prüfungsbericht treffen, die nach §34 EigBetrVO bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind. Entsprechende Bemerkungen wurden vom Rechnungsprüfungsamt für nicht erforderlich gehalten.

Aus dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht gehen die wesentlichen Geschäftsabläufe hervor. Der Prüfungsbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird festgestellt.

b)      Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2016 entlastete.

c)       Der Jahresüberschuss ist mit den Fehlbeträgen aus den Vorjahren zu verrechnen.