Sachverhalt:
Aufgrund des
Antrages des Seniorenpflegezentrums Haus der Lebenswärme hat der Rat der
Gemeinde Zernien am 31.01.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Göhrdestraße zu
ändern.
Im Rahmen der
Änderung wurden die Baugrenzen zwischen dem Sondergebiet Seniorengerechtes
Wohnen sowie dem östlich davon liegendem Mischgebiet aufgehoben und an den
Rändern zusammengeführt.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher
Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 18.04.17
-18.05.2017 aus.
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von einem Anlieger
(vertreten durch seinen Rechtsanwalt) sowie von einem Bürger aus Braasche
vorgebracht. Anregungen und Bedenken wurden gemäß dem in der Anlage I
aufgeführten Vorschlag abgewogen. Die Begründung wurde teilweise ergänzt,
wesentliche Änderungen wurden jedoch nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Göhrdestraße -1. Änderung soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan als
Satzung beschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem in der Anlage I aufgeführten Vorschlag abgewogen und beschlossen
b) Der Bebauungsplan Göhrdestraße – 1. Änderung
wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.