Betreff
Bebauungsplan Göhrdestraße - 1. Änderung; Abwägungsbeschluss gem. §§ 3 II, 4 II BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/0295/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund des Antrages des Seniorenpflegezentrums Haus der Lebenswärme hat der Rat der Gemeinde Zernien am 31.01.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Göhrdestraße zu ändern.

 

Im Rahmen der Änderung wurden die Baugrenzen zwischen dem Sondergebiet Seniorengerechtes Wohnen sowie dem östlich davon liegendem Mischgebiet aufgehoben und an den Rändern zusammengeführt.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 18.04.17 -18.05.2017 aus.

Abzuwägende Stellungnahmen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von einem Anlieger (vertreten durch seinen Rechtsanwalt) sowie von einem Bürger aus Braasche vorgebracht. Anregungen und Bedenken wurden gemäß dem in der Anlage I aufgeführten Vorschlag abgewogen. Die Begründung wurde teilweise ergänzt, wesentliche Änderungen wurden jedoch nicht vorgenommen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Göhrdestraße -1. Änderung soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem in der Anlage I aufgeführten Vorschlag abgewogen und beschlossen

b)      Der Bebauungsplan Göhrdestraße – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.