Betreff
Leader-Projekt; Antrag auf Kofinanzierung für das Projekt "Haus der Vereine Breese in der Marsch"
Vorlage
02/0230/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Förderverein der Freiwillige Feuerwehr Breese in der Marsch plant gemeinsam mit dem Schützenverein Breese Gümse von 1914 e.V. und dem Sportverein VfL Bresse-Langendorf die Errichtung eines gemeinsamen Gebäudes, in dem die erforderlichen Einrichtungen der Vereine, das Feuerwehrgerätehaus, der Schießstand, ein Turn- und Gymnastikraum bzw. Schulungsraum, untergebracht werden.Zur gemeinsamen Nutzung soll ein Gemeinschaftsraum errichtet werden, der von allen 3 Vereinen für Schulungszwecke oder Angebote wie Rückenschule und Gymnastik genutzt wird. Ferner wird dieser Raum auch anderen Nutzern, z.B. dem DRK Kindergarten in Breese (liegt in unmittelbarer Nähe) als Turnraum zur Verfügung stehen. Das Gebäude ersetzt die bisher unzureichenden und nicht sanierungsfähigen Anlagen des Schützenvereines und der Feuerwehr und erweitert die Möglichkeiten des VFL Breese/Langendorf. Für den Gemeinschaftsteil werden bis zu 100.000 Euro aus der Leader-Förderung der LAG Elbtalaue bereitgestellt

 

Der Leader-Förderantrag umfaßt lediglich die anteiligen Kosten in Höhe von rd. 335.000 Euro für den Gemeinschaftsraum mit behindertengerechten sanitären Anlagen. Die dem jeweiligen Verein direkt zuzuordnenden Kosten für Gerätehaus und Schießstand werden von diesen selbst aufgebracht. Von der Stadt Dannenberg (Elbe) erhalten die Vereine einen Zuschuss in Höhe von 17.400 Euro. Für das Feuerwehrgerätehaus gibt es zudem einen Zuschuss der Samtgemeinde Elbtalaue.

 

Es ist geplant, wesentliche Teilleistungen wie Erdarbeiten und Innenausbau in Eigenleistung von den Vereinsmitgliedern ausführen zu lassen. Eine Gastronomie oder Nutzung für Feierlichkeiten o. ä. ist in diesem Gebäude nicht geplant und auch durch entsprechende Auflagen in der vorliegenden Baugenehmigung ausgeschlossen. Somit liegt keine Konkurrenz zu der am Ort ansässigen Gastwirtschaft vor.

 

Um die Leader-Mittel erhalten zu können, ist eine öffentliche Kofinanzierung in Höhe von 25% der Leader-EU-Förderung notwendig, die der Förderverein bei der Samtgemeinde mit dem beigefügten Antrag vom 07.04.2017 beantragt hat.

 


Beschlussvorschlag:

Zur Umsetzung und Kofinanzierung des Projektes „Haus der Vereine Breese in der Marsch“ werden 25 % der zugesagten Leader-Förderung, maximal 25.000,00 Euro, aus den Leader-Kofinanzierungsmitteln zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist die Leader-Förderung.