Sachverhalt:
Die Diakonischen
Einrichtungen Wendland GmbH hat zum 01.03.2017 zwei neue Gesellschaften gegründet.
Die neue Gesellschaft Diakonische Jugendhilfe Wendland gGmbH (DJW) hat mit
Schreiben vom 29.03.2017 mitgeteilt, dass ihr die Jugendwerkstatt und der
Ostbahnhof organisatorisch angehören. Aus diesem Grund soll der
Erbbaurechtsvertrag vom 18.02.2010 auf die Diakonische Jugendhilfe Wendland
gGmbH umgeschrieben und eine entsprechende Änderung im Grundbuch vorgenommen
werden.
Gemäß § 13 des
Erbbaurechtsvertrags bedarf es der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur
Veräußerung des Erbbaurechts. Da es sich im vorliegenden Fall nicht um einen
Verkauf des Erbbaurechts, sondern um eine Übertragung aufgrund einer
Neuorganisation handelt, ist eine Genehmigung nicht erforderlich. Der
Umschreibung wurde aus diesem Grund zugestimmt.