Sachverhalt:
Nach
Fertigstellung des Jahresabschlusses im Dezember 2016 erfolgte im Januar und
Februar des Folgejahres die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA).
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Auf
Seiten 13 des Prüfberichtes weist das RPA auf einige Fehler hin. Hierzu ist
Folgendes zu sagen:
4.1
Prüfungsbemerkungen aus den Vorjahren: Hierzu wird auf die Stellungnahmen in
den Vorlagen zu den Jahresabschlüssen 2010,2011 und 2012 verwiesen.
4.2
Säumniszuschläge: Eine Prüfung der Rechtsgrundlage ergab leider, dass die
Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes zutreffend sind.
4.3
Konzessionsabgaben: Hier vertritt die Verwaltung einen anderen Standpunkt. Nach
§ 59 Nr. 6 GemHKVO entstehen nicht nur bei Abgaben sondern auch bei
abgabeähnlichen Entgelten (die sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich
begründet sein können) keine außerordentlichen Erträge, so dass diese immer
ordentlich zu buchen sind. Nach begründeter Ansicht der Verwaltung handelt es
sich bei Konzessionsabgaben um abgabeähnliche Entgelte.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2013 ein ordentliches Ergebnis von +6.012,99 € und ein
außerordentliches Ergebnis von +13.383,89 € erzielt. Gemäß Art. 6 Abs. 9
GemHausRNeuOG werden die Überschüsse vollständig mit dem kameralen
Sollfehlbetrag verrechnet.
Folgende
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen entstanden 2013:
- Budget 14: Die Mittelüberschreitung basiert im Betrieb des Naturums
auf höheren Sach- bzw. sonstigen ordentlichen Aufwendungen (+2.015,77 €).
Den Mehraufwendungen stehen Mehrerträge von 10.178,25 € gegenüber (vgl.
Rechenschaftsbericht S. 16, Nr. 4.5). Mehraufwendungen entstanden auch im
Bereich des Kindergartenbetriebes (+978,19 €) – überwiegend im
Gebäudebereich, die aber im Folgejahr zu einer entsprechend höheren
Betriebskostenerstattung aus der Abrechnung 2013 führen.
(Hinweis:
Der auf Seite 20 unter Ziff. 5 genannte Wert von 3.193,96 € überplanmäßigen
Aufwendungen ist falsch, da in der zweiten Tabellenzeile ein Vorzeichen falsch
gesetzt wurde.)
Beschlussvorschlag:
a) Der
Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2013 und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.
b) Die
überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 14 (2.993,96 €) werden genehmigt.