Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2013, Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 sowie Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen
Vorlage
20/0182/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses im Dezember 2016 erfolgte im Januar und Februar des Folgejahres die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA). 

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Auf Seiten 13 des Prüfberichtes weist das RPA auf einige Fehler hin. Hierzu ist Folgendes zu sagen:

 

4.1 Prüfungsbemerkungen aus den Vorjahren: Hierzu wird auf die Stellungnahmen in den Vorlagen zu den Jahresabschlüssen 2010,2011 und 2012 verwiesen.

 

4.2 Säumniszuschläge: Eine Prüfung der Rechtsgrundlage ergab leider, dass die Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes zutreffend sind.

 

4.3 Konzessionsabgaben: Hier vertritt die Verwaltung einen anderen Standpunkt. Nach § 59 Nr. 6 GemHKVO entstehen nicht nur bei Abgaben sondern auch bei abgabeähnlichen Entgelten (die sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich begründet sein können) keine außerordentlichen Erträge, so dass diese immer ordentlich zu buchen sind. Nach begründeter Ansicht der Verwaltung handelt es sich bei Konzessionsabgaben um abgabeähnliche Entgelte.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2013 ein ordentliches Ergebnis von +6.012,99 € und ein außerordentliches Ergebnis von +13.383,89 € erzielt. Gemäß Art. 6 Abs. 9 GemHausRNeuOG werden die Überschüsse vollständig mit dem kameralen Sollfehlbetrag verrechnet.

 

 

Folgende über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen entstanden 2013:

 

  1. Budget 14: Die Mittelüberschreitung basiert im Betrieb des Naturums auf höheren Sach- bzw. sonstigen ordentlichen Aufwendungen (+2.015,77 €). Den Mehraufwendungen stehen Mehrerträge von 10.178,25 € gegenüber (vgl. Rechenschaftsbericht S. 16, Nr. 4.5). Mehraufwendungen entstanden auch im Bereich des Kindergartenbetriebes (+978,19 €) – überwiegend im Gebäudebereich, die aber im Folgejahr zu einer entsprechend höheren Betriebskostenerstattung aus der Abrechnung 2013 führen.

(Hinweis: Der auf Seite 20 unter Ziff. 5 genannte Wert von 3.193,96 € überplanmäßigen Aufwendungen ist falsch, da in der zweiten Tabellenzeile ein Vorzeichen falsch gesetzt wurde.)

 

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2013 und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.

b) Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 14 (2.993,96 €) werden genehmigt.