Sachverhalt:
Gem. § 69 NKomVG
haben sich Räte eine Geschäftsordnung zu geben. Diese soll insbesondere
Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das
Abstimmungsverhalten enthalten. Die Geschäftsordnung gilt jeweils für die
Wahlperiode.
Zur
Aufrechterhaltung des Geschäftsgangs hat der Rat der Gemeinde Göhrde in seiner
konstituierenden Sitzung beschlossen, dass die bisherige Geschäftsordnung des
Rates der Gemeinde Göhrde vom 08.11.2011 weiterhin, bis zum Erlass einer neuen
Geschäftsordnung, gültig ist.
Nunmehr wurde der
Entwurf einer Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Göhrde erarbeitet. Die
Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung wurden rechtlich überprüft und ggf.
angepasst, erweitert oder gestrichen.
Die
Änderungsvorschläge können der anliegenden Synopse zwischen der
Geschäftsordnung vom 08.11.2011 und dem Entwurf der neuen Geschäftsordnung
(Anlage 1) entnommen werden.
Beschlussvorschlag:
Die
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Göhrde wird beschlossen.