Sachverhalt:
Ratsmitglieder sind gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung
vom Bürgermeister förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen
und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind
die Ratsmitglieder über ihre Pflichten nach §§ 40- 42 NKomVG zu belehren.
Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.
Sie hat folgenden Wortlaut:
„Hiermit
verpflichte ich Ratsherr Günter Hölzer, wohnhaft in Schutschur, Elbuferstraße
2015 in 29490 Neu Darchau seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gemäß § 40
NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 41
NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 NKomVG
einzuhalten.“