Sachverhalt:
Herr Manfred Kruse
war durch die Fraktion Bürgerliste Neu Darchau zum Beigeordneten des
Verwaltungsausschusses der Gemeinde Neu Darchau benannt worden. Durch den
Sitzverlust des Herrn Kruse obliegt es der Fraktion Bürgerliste Neu Darchau
gem. § 75 Abs. 1 S. 6 NKomVG i. V. m. § 71 Abs. 9 S. 3 Nr. 2 NKomVG einen neuen
Beigeordneten zu benennen.
Ferner ist für die
neue Beigeordnete/ den neuen Beigeordneten gem. § 75 Abs. 1 S. 3 NKomVG eine
Stellvertreterin/ ein Stellvertreter zu bestimmen.
Der Rat der
Gemeinde Neu Darchau hat die Neubesetzung des Verwaltungsausschusses gem. §§ 75
Abs. 1 S. 6, 71 Abs. 9 S. 3 2 HB, 71 Abs. 5 NKomVG per Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die Umbesetzung des
Verwaltungsausschusses der Gemeinde Neu Darchau wird per Beschluss
festgestellt.