Sachverhalt:
Ratsherr Manfred
Kruse hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat im Rat der Gemeinde Neu
Darchau niederlegt (§ 52 Abs. 1. S. 1 Nr. 1 NKomVG). Der Sitzverlust ist gem. §
52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Gemeinde Neu Darchau per Beschluss festzustellen.
Der Sitzverlust tritt erst mit Fassung des Feststellungsbeschlusses ein. Vor
dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Das Mandat geht
gem. § 38 Abs. 2 NKWG, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl
des Wahlvorschlags Bürgerliste Neu Darchau, auf Herrn Günter Hölzer,
Schutschur, Elbuferstraße 215, 29490 Neu Darchau über.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass der Ratsherr Manfred Kruse seinen Sitz im Rat der Gemeinde
Neu Darchau durch Verzicht gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.