Betreff
Bebauungspläne "Am Stute'schen Hof" und "Am Stute'schen Hof II. Abschnitt"; Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0039/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In den Bebauungsplänen „ Am Stute’schen Hof“ und „Am Stute’schen Hof II. Abschnitt“ sind derzeit Wochenendhausgebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete festgesetzt. Insbesondere in den Wochenendhausgebieten ist nur eine eingeschränkte Nutzbarkeit (keine Dauernutzung) und eine sehr geringe Grundfläche der Häuser (40-60qm) zulässig. Anlage I zeigt einen Auszug aus dem Bebauungsplan „Am Stute’schen Hof II. Abschnitt“, wobei darauf die Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Stute’schen Hof“ ebenfalls erkennbar sind.

 

Diese Festsetzungen schränken die Eigentümer deutlich ein. Da den Eigentümern das Baurecht in den meisten Fällen unbekannt war, kam es auch zu nicht genehmigten Nutzungen wie zum Beispiel Dauerwohnen im Wochenendhausgebiet.

 

Eine Eigentümerin hat daher einen Antrag auf Änderung der Bebauungspläne gestellt. Am 14.01.2017 fand eine Informationsveranstaltung zur möglichen Änderung der Bebauungspläne statt. Dazu waren alle Eigentümer der in den Geltungsbereichen liegenden Grundstücke eingeladen.

Nach einem intensiven Austausch aller Möglichkeiten und Beantwortung aller Fragen waren sich alle Anwesenden darüber einig, dass eine Änderung der Bebauungspläne sinnvoll wäre. Alle Anwesenden stimmten ebenfalls einer Kostenübernahme zu.

 

Die Änderung soll die Umwandlung der Kleinsiedlungs- und Wochenendhausgebiete in ein allgemeines Wohngebiet beinhalten, wobei die normalerweise ausnahmsweise zulässigen Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen werden. Zulässig wären dann:

-       Wohngebäude

-       die der Versorgung dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe

-       Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke

Und ausnahmsweise zulässig wären:

-       Betriebe des Beherbergungsgewerbes

-       Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe

-       Anlagen für Verwaltungen.

Gleichzeitig wird die zulässige Grundflächenzahl etwas erhöht, sodass kleinere Anbauten möglich werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Jameln leitet das Änderungsverfahren zur Änderung der Bebauungspläne „ Am Stute’schen Hof“ und „Am Stute’schen Hof II. Abschnitt“ ein.