Sachverhalt:
In der Gemeinde
Karwitz wurden bisher zur Unterstützung der Bienenvölker 25,00 € pro Bienenvolk
und Jahr gewährt. Bei derzeit ca. 30 Bienenvölkern hat das eine Summe von
750,00 € ausgemacht. Im Haushalt waren allerdings hierfür lediglich 200,00 €
veranschlagt.
Aus diesem Grund
ist ein Beschluss über die Änderung der Richtlinie zur Förderung der Imkerei
erforderlich. Zukünftig soll je Imker mit mindestens 5 aufgestellten Völkern in
der Gemeinde Karwitz ein Zuschuss in Höhe von 60,00 € pro Jahr gewährt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht
nicht. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Sollten mehr Antragsteller vorhanden sein, als Haushaltsmittel zur Verfügung
stehen, ist die Höhe des Zuschusses anteilig zu kürzen.
Der Antrag ist bis
zu 01. Dezember eines Jahres unter Nachweis der Meldung beim Landkreis, des
Standortes und der Anzahl der Bienenvölker bei der Gemeinde Karwitz zu stellen.
Beschlussvorschlag:
Es wird ein
Zuschuss in Höhe von 60,00 €/Jahr je Imker gewährt. Die Zuwendungen erfolgen
unter Anwendung der im Sachverhalt genannten Grundsätze