Betreff
Verpflichtung der Ratsherren Holger Mertins und Michael Zuther
Vorlage
11/1143/2016
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Ratsmitglieder werden gemäß § 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz in der ersten Sitzung nach der Wahl förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Ratsherr H. Mertins war zur konstituierenden Sitzung verhindert, Ratsherr Zuther zum Zeitpunkt der Verpflichtung nicht anwesend. Aus diesem Grund ist die Verpflichtung nachzuholen.