Betreff
Verpflichtung der Ratsherren Holger Mertins und Michael Zuther
Vorlage
11/1143/2016
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Die Ratsmitglieder
werden gemäß § 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz in der ersten Sitzung nach der
Wahl förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Ratsherr H. Mertins
war zur konstituierenden Sitzung verhindert, Ratsherr Zuther zum Zeitpunkt der
Verpflichtung nicht anwesend. Aus diesem Grund ist die Verpflichtung
nachzuholen.