Sachverhalt:
Im
Jahre 2006 wurde der Marketingverein "ALMA Elbtalaue - Alle machen
Marketing e.V." gegründet.
Zweck
des Vereins ist die Förderung des Wirtschafts- und Tourismusstandortes der
Kommunen der Samtgemeinde Elbtalaue zum Wohle der Gewerbetreibenden in
Produktion, Handel und Dienstleistung, des Fremdenverkehrs und Tourismus. Des
Weiteren unterstützt der Verein die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie
die Belange der Unternehmerinnen und Unternehmer.
Der
Verein veranstaltet und fördert u.a. die gemeinschaftliche Werbung im Interesse
der Bevölkerung und der Wirtschaft und unterstützt durch ihn geeignet
erscheinende Maßnahmen die Belange des Fremdenverkehrs/Tourismus; dabei hat der
Verein insbesondere:
a) Werbung und Marketing für und im Bereich
der Kommunen der Samtgemeinde Elbtalaue zu betreiben und Werbemaßnahmen seiner
Mitglieder aufeinander abzustimmen,
b) seine Mitglieder in Fragen der Wirtschafts-
und Tourismusförderung zu beraten und zu unterstützen,
c) Bindungen zu anderen Wirtschafts- und/oder
Tourismusverbänden, Organisationen sowie öffentlichen Körperschaften zu
unterhalten, um die Interessen der Gewerbetreibenden, des
Fremdenverkehrs/Tourismus und der Bürger wahrzunehmen und zu fördern;
d) zu den vorgenannten Zwecken Bemühungen zu
unternehmen, um öffentliche und/oder private Fördermittel von nationalen oder
internationalen Institutionen oder Unternehmen zu erhalten.
Die Gemeinde
Göhrde ist Mitglied im Marketingverein "ALMA Elbtalaue - Alle machen
Marketing e.V.".
Nach
der Satzung des Marketingvereines ist für die Gemeinde Göhrde neben der
Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sowie ihrer/seiner Stellvertreterin / ihres/seines
Stellvertreters ein Vertreter des Rates
zu benennen, der in den Gremien des Marketingvereines mitarbeitet. Insbesondere
ist dieses Ratsmitglied Vertreter in der Sparte "Kommunale
Gebietskörperschaften".
Beschlussvorschlag:
Für die
Gemeinde Göhrde wird als Vertreterin/als Vertreter im Marketingverein
"ALMA Elbtalaue - Alle machen Marketing e.V." neben der Bürgermeisterin/dem
Bürgermeister sowie seiner Stellvertreterin/seines Stellvertreters das
Ratsmitglied ............................................. benannt.