Betreff
Besetzung der Stellen der Vertreterinnen und Vertreter im Kuratorium des Kindergartens
Vorlage
14/1113/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Lt. Betriebsführungsvertrag zwischen Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Gemeinde Göhrde als Einrichtungsträger des Kindergartens „Göhrder Wichtel“ ist ein Kuratorium zu bilden, welches beratend

und unterstützend wesentliche Fragen und Entscheidungen, die zum Betrieb der Einrichtung gehören,

fällt.

 

Im Kuratorium des Kindergartens „Göhrder Wichtel“ stehen der Gemeinde Göhrde als Trägerin der Kindertagesstätte drei Sitze zu. Der Rat besetzt die 3 Sitze für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode.

 

Die Sitzverteilung erfolgt gem. § 71 Abs. 6 NKomVG in Verbindung mit § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer.

 

Die Sitzverteilung und personelle Besetzung hat der Rat durch Beschluss festzustellen.

 

 


Beschlussvorschlag: