Betreff
Vertretung der Gemeindedirektorin/des Gemeindedirektors
Vorlage
11/1089/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat beschließt gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) über die Vertretung der Gemeindedirektorin/des Gemeindedirektors.

 

Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode sollte durch Aushändigung der Ernennungsurkunde, die von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister und der Gemeindedirektorin/dem Gemeindedirektor zu unterzeichnen ist, erfolgen.

 


Beschlussvorschlag: