Betreff
Bildung des Verwaltungsausschusses
Vorlage
11/1087/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss besteht gemäß § 74 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aus der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister, den Beigeordneten mit Stimmrecht und den Abgeordneten mit beratender Stimme (§ 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG).

In der Gemeinde Göhrde beträgt die Zahl der Beigeordneten 2. Die Beigeordneten und die Abgeordneten mit beratender Stimme werden gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG in der ersten Sitzung bestimmt.

Die Verteilung der Sitze der Beigeordneten auf die dem Rat gehörenden Fraktionen und Gruppen erfolgt nach dem Proportionalverfahren nach Hare-Niemeyer.

Der Fraktion oder Gruppe, die die Bürgermeisterin/den Bürgermeister vorgeschlagen hat, wird die Bürgermeisterin/der Bürgermeister auf ihren Sitz angerechnet. Dieser Sitz wird nach den allgemeinen Grundsätzen weiter verteilt.

Für jede Beigeordnete/jeden Beigeordneten, die oder der dem Verwaltungsausschuss angehört, ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen. Vertreterinnen und Vertreter, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite Vertreterin/zweiter Vertreter bestimmt werden.

Die Sitzverteilung und die namentliche Besetzung des Verwaltungsausschusses stellt der Rat durch Beschluss fest.

 


Beschlussvorschlag: