Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss besteht gemäß § 74 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) aus der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister, den Beigeordneten mit
Stimmrecht und den Abgeordneten mit beratender Stimme (§ 71 Abs. 4 Satz 1
NKomVG).
In der Gemeinde
Göhrde beträgt die Zahl der Beigeordneten 2. Die Beigeordneten und die
Abgeordneten mit beratender Stimme werden gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG in der
ersten Sitzung bestimmt.
Die Verteilung der
Sitze der Beigeordneten auf die dem Rat gehörenden Fraktionen und Gruppen
erfolgt nach dem Proportionalverfahren nach Hare-Niemeyer.
Der Fraktion oder
Gruppe, die die Bürgermeisterin/den Bürgermeister vorgeschlagen hat, wird die
Bürgermeisterin/der Bürgermeister auf ihren Sitz angerechnet. Dieser Sitz wird
nach den allgemeinen Grundsätzen weiter verteilt.
Für jede
Beigeordnete/jeden Beigeordneten, die oder der dem Verwaltungsausschuss angehört,
ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen. Vertreterinnen und
Vertreter, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind,
vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein
Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite
Vertreterin/zweiter Vertreter bestimmt werden.
Die Sitzverteilung
und die namentliche Besetzung des Verwaltungsausschusses stellt der Rat durch
Beschluss fest.
Beschlussvorschlag: