Betreff
Verzicht auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses
Vorlage
11/1085/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Vor der Wahl der
Bürgermeisterin/des Bürgermeisters kann der Rat in seiner ersten Sitzung
beschließen, für die Dauer der Wahlperiode keinen Verwaltungsausschuss zu
bilden. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der
Ratsmitglieder erforderlich (§ 104 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz).
In der vergangenen
Wahlperiode hat der Rat beschlossen, auf die Bildung eines
Verwaltungsausschusses zu verzichten. Es wird daher empfohlen auch für diese
Wahlperiode einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Auf die Bildung
eines Verwaltungsausschusses wird verzichtet.