Betreff
Anwendung der Geschäftsordnung der bisherigen Wahlperiode bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung
Vorlage
11/1083/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Göhrde hat in seiner Sitzung vom 08.11.2011 gemäß § 69 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz die o. g. Geschäftsordnung beschlossen.
Sie stellt eine
Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar
und gilt jeweils für die Wahlperiode.
Somit hat sie am 31.10.2016 ihre Gültigkeit verloren. Damit bis zur
Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung für die Sitzungen die Regularien
weitergelten können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Göhrde vom 08.11.2011 behält
Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.