Betreff
Vertretung der Stadtdirektorin/des Stadtdirektors
Vorlage
11/1051/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat beschließt gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz über die Vertretung der Stadtdirektorin/des Stadtdirektors.

 

Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode sollte durch Aushändigung der Ernennungsurkunde, die von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister und der Stadtdirektorin/dem Stadtdirektor zu unterzeichnen ist, erfolgen.

In der vergangenen Wahlperiode war der Kämmerer der Samtgemeinde, Herr René Kern, der Vertreter des Stadtdirektors.

 


Beschlussvorschlag: