Betreff
Verzicht auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses
Vorlage
11/1045/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Vor der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters kann der Rat in seiner ersten Sitzung beschließen, für die Dauer der Wahlperiode keinen Verwaltungsausschuss zu bilden. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder erforderlich (§ 104 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz).

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses wird nicht verzichtet.