Betreff
Verzicht auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses
Vorlage
11/1045/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Vor der Wahl der
Bürgermeisterin/des Bürgermeisters kann der Rat in seiner ersten Sitzung
beschließen, für die Dauer der Wahlperiode keinen Verwaltungsausschuss zu
bilden. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der
Ratsmitglieder erforderlich (§ 104 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz).
Beschlussvorschlag:
Auf die Bildung
eines Verwaltungsausschusses wird nicht verzichtet.