Betreff
Verpflichtung der Ratsmitglieder
Vorlage
11/1042/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Zu Beginn der
ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder gemäß § 60 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem
Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Beschlussvorschlag: