Betreff
Verpflichtung der Ratsmitglieder
Vorlage
11/1042/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder gemäß § 60 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 


Beschlussvorschlag: