Sachverhalt:
Gemäß § 6 Abs. 1
der Unternehmenssatzung für die Wasserverband Dannenberg-Hitzacker (kAöR)
besteht der Verwaltungsrat aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern:
- der
Samtgemeindebürgermeisterin/dem Samtgemeindebürgermeister
- einer
Vertreterin/eines Vertreters der Bediensteten der Anstalt
- zehn
Vertreterinnen/Vertretern des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue
Die Mitglieder des
Verwaltungsrates werden mit Ausnahme der Samtgemeindebürgermeisterin/des
Samtgemeindebürgermeisters vom Samtgemeinderat auf die Dauer von 5 Jahren
bestellt; die Amtszeit der Ratsmitglieder endet mit dem Ende ihrer Wahlzeit oder
ihrem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat. Die Samtgemeindebürgermeisterin/des
Samtgemeindebürgermeisters gehört dem Verwaltungsrat kraft Gesetzes (§ 145 Abs.
6 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)) als Vorsitzende/Vorsitzender an.
Die Vertreterin/der
Vertreter der Bediensteten der Anstalt ist von diesen zu wählen. Die Wahl
findet am 27.10.2016 statt. Der Samtgemeinderat bestellt die Vertreterin/den
Vertreter als Mitglied des Verwaltungsrates.
Die Bestellung der
dem Samtgemeinderat angehörenden Ratsmitglieder erfolgt auf der Grundlage des §
71 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 2 NKomVG. Somit erfolgt die Sitzverteilung
nach dem Verfahren Hare-Niemeyer. Die Fraktionen und Gruppen benennen ihre
Mitglieder.
Laut
Unternehmenssatzung sind für die Mitglieder des Verwaltungsrates
Vertreterinnen/Vertreter zu benennen.
Beschlussvorschlag: