Betreff
Besetzung der Stellen der Vertreterinnen/Vertreter der Samtgemeinde Elbtalaue in den Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg-Hitzacker (kAöR)
Vorlage
11/1039/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Abs. 1 der Unternehmenssatzung für die Wasserverband Dannenberg-Hitzacker (kAöR) besteht der Verwaltungsrat aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern:

 

  • der Samtgemeindebürgermeisterin/dem Samtgemeindebürgermeister
  • einer Vertreterin/eines Vertreters der Bediensteten der Anstalt
  • zehn Vertreterinnen/Vertretern des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden mit Ausnahme der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters vom Samtgemeinderat auf die Dauer von 5 Jahren bestellt; die Amtszeit der Ratsmitglieder endet mit dem Ende ihrer Wahlzeit oder ihrem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat. Die Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters gehört dem Verwaltungsrat kraft Gesetzes (§ 145 Abs. 6 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)) als Vorsitzende/Vorsitzender an.

Die Vertreterin/der Vertreter der Bediensteten der Anstalt ist von diesen zu wählen. Die Wahl findet am 27.10.2016 statt. Der Samtgemeinderat bestellt die Vertreterin/den Vertreter als Mitglied des Verwaltungsrates.

Die Bestellung der dem Samtgemeinderat angehörenden Ratsmitglieder erfolgt auf der Grundlage des § 71 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 2 NKomVG. Somit erfolgt die Sitzverteilung nach dem Verfahren Hare-Niemeyer. Die Fraktionen und Gruppen benennen ihre Mitglieder.

Laut Unternehmenssatzung sind für die Mitglieder des Verwaltungsrates Vertreterinnen/Vertreter zu benennen.

 


Beschlussvorschlag: