Betreff
Anzahl und Reihenfolge der Vertreterinnen/Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters
Vorlage
11/1033/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der Rat wählt in
seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche
Stellvertreterinnen/Stellvertreter (§ 81 Abs. 2 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz). Sofern es unter den Vertretern eine Reihenfolge
geben soll, ist diese zu bestimmen. Wird keine Rangfolge festgelegt, sind die
Vertreterinnen/Vertreter in ihrer Funktion gleichberechtigt.
Beschlussvorschlag: