Betreff
Anzahl und Reihenfolge der Vertreterinnen/Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters
Vorlage
11/1033/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen/Stellvertreter (§ 81 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz). Sofern es unter den Vertretern eine Reihenfolge geben soll, ist diese zu bestimmen. Wird keine Rangfolge festgelegt, sind die Vertreterinnen/Vertreter in ihrer Funktion gleichberechtigt.

 


Beschlussvorschlag: