Betreff
Stellvertretung der/des Ratsvorsitzenden
Vorlage
11/1030/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat beschließt gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) über die Stellvertretung der/des Ratsvorsitzenden.

Hinsichtlich des Verfahrens zur Bestimmung der Stellvertreterin/des Stellvertreters, der Anzahl der Stellvertreter und einer Reihenfolge liegen keine gesetzlichen Regelungen vor. Aus diesem Grund kann der Rat entscheiden, wie viele Vertreterinnen/Vertreter es geben soll und wie diese bestimmt werden (Abstimmung oder Wahl). Sinnvoll wäre es bei mehreren Vertreterinnen/Vertretern eine Rangfolge festzulegen.

 


Beschlussvorschlag: