Betreff
Stellvertretung der/des Ratsvorsitzenden
Vorlage
11/1030/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der Rat beschließt
gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) über die
Stellvertretung der/des Ratsvorsitzenden.
Hinsichtlich des
Verfahrens zur Bestimmung der Stellvertreterin/des Stellvertreters, der Anzahl
der Stellvertreter und einer Reihenfolge liegen keine gesetzlichen Regelungen
vor. Aus diesem Grund kann der Rat entscheiden, wie viele
Vertreterinnen/Vertreter es geben soll und wie diese bestimmt werden
(Abstimmung oder Wahl). Sinnvoll wäre es bei mehreren Vertreterinnen/Vertretern
eine Rangfolge festzulegen.
Beschlussvorschlag: