Sachverhalt:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung vom 14.02.2012 gemäß § 69 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz die o. g. Geschäftsordnung beschlossen.
Sie stellt eine
Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar
und gilt jeweils für die Wahlperiode.
Somit hat sie am 31.10.2016 ihre Gültigkeit verloren. Damit bis zum Erlass
einer neuen Geschäftsordnung für die Sitzungen die Regularien weitergelten
können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die
Geschäftsordnung für den Rat, den Samtgemeingemeindeausschuss, die Ratsausschüsse
und die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der
Samtgemeinde Elbtalaue vom 14.02.2012 behält Gültigkeit bis zum Erlass einer
neuen Geschäftsordnung.