Betreff
Vertretung der Stadtdirektorin/des Stadtdirektors
Vorlage
11/1021/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der Rat beschließt
gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz über die
Vertretung der Stadtdirektorin/des Stadtdirektors.
Die Berufung in das
Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode sollte durch Aushändigung
der Ernennungsurkunde, die von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister und der
Stadtdirektorin/dem Stadtdirektor zu unterzeichnen ist, erfolgen.
Beschlussvorschlag: