Betreff
Erhöhung der Zahl der Beigeordneten
Vorlage
11/1016/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 74 Abs. 2
Satz 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beträgt die Zahl der
Beigeordneten in der Stadt Dannenberg (Elbe) 4. In Gemeinden, deren Räte 16 bis
44 Mitglieder haben, kann der Rat für die Dauer der Wahlperiode beschließen,
dass sich die Zahl der Beigeordneten um 2 erhöht (§ 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG).
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) besteht aus 23 Ratsmitgliedern. Eine Erhöhung ist somit
möglich. In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat von Möglichkeit der
Erhöhung Gebrauch gemacht.
Beschlussvorschlag:
Die Zahl der
Beigeordneten im Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) wird um 2
erhöht.