Sachverhalt:
Zum Ende 2016 läuft
die Landeszuwendung gem. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderungen von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind
aus.
Gefordert wird eine
deutliche Erhöhung der Förderung von derzeit 5,8 auf 11 Mio. Euro. Inwieweit
dies Aussicht auf Erfolgt haben wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
Aus diesem Grund
ist auch über die ergänzende Förderung durch die Kommunen neu zu verhandeln.
Bereits seit 2007
beteiligt sich die Samtgemeinde Elbtalaue an der Finanzierung der
Personalkosten gemeinsam mit Landkreis und Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
später auch der Samtgemeinde Gartow.
Die Höhe der
jeweiligen Fördersummen wurde einwohnerbezogen festgelegt.
So konnte zunächst
eine Vollzeitstelle und später 1,5 Vollzeitstellen eingerichtet werden.
Momentan
beschäftigt Violetta e.V. 4 Mitarbeiterinnen in Teilzeit, da eine zusätzliche
Projektförderung für Frauen und Mädchen mit Fluchterfahrung gewonnen wurde.
Dies führt derzeit
zu sehr beengten Arbeits- und Beratungsverhältnissen, sodass teilweise in
andere Räumlichkeiten ausgewichen werden muss.
Um den gestiegenen
Bedarf an Beratungen abdecken zu können und die Kostensteigerungen der
vergangenen Jahre zu kompensieren, bittet Violetta e.V. den bisherigen
Zuwendungsbetrag in Höhe von 3.900 € auf 5.000 € anzuheben.
Auch Landkreis und
die beiden Samtgemeinden wurden um einen erhöhten Zuwendungsbetrag gebeten.
(Landkreis bislang
8.500 €, dann 14.000 €, SG Lüchow von 4.500 € auf 7.000 €, Gartow von 600 € auf
2.000 €).
Aufgrund des
Zukunftsvertrages wird die Anhebung der Zuwendungssumme für eine freiwillige
Aufgabe eher kritisch gesehen, obwohl die Argumente von Violetta e.V. durchaus
nachvollziehbar sind.
Die Verwaltung hat
die Folgefinanzierung für die Personalkostenförderung bereits in die
Finanzplanung der folgenden Haushaltsjahre eingestellt, sodass 3.900 € jährlich
bereitstehen.
Sollte eine Anhebung der Zuwendung beschlossen werden, sind diese Mehrkosten durch Einsparungen im Haushalt auszugleichen.
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Mitfinanzierung des Landkreises sowie der Samtgemeinden Gartow und Lüchow (Wendland) zahlt die Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2017 bis 2021 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3.900 €.