Betreff
Violetta e.V.; hier: Antrag auf Förderung einer Personalstelle für den Zeitraum 2017-2021
Vorlage
14/0945/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zum Ende 2016 läuft die Landeszuwendung gem. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderungen von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind aus.

Gefordert wird eine deutliche Erhöhung der Förderung von derzeit 5,8 auf 11 Mio. Euro. Inwieweit dies Aussicht auf Erfolgt haben wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Aus diesem Grund ist auch über die ergänzende Förderung durch die Kommunen neu zu verhandeln.

Bereits seit 2007 beteiligt sich die Samtgemeinde Elbtalaue an der Finanzierung der Personalkosten gemeinsam mit Landkreis und Samtgemeinde Lüchow (Wendland) später auch der Samtgemeinde Gartow.

Die Höhe der jeweiligen Fördersummen wurde einwohnerbezogen festgelegt.

So konnte zunächst eine Vollzeitstelle und später 1,5 Vollzeitstellen eingerichtet werden.

Momentan beschäftigt Violetta e.V. 4 Mitarbeiterinnen in Teilzeit, da eine zusätzliche Projektförderung für Frauen und Mädchen mit Fluchterfahrung gewonnen wurde.

Dies führt derzeit zu sehr beengten Arbeits- und Beratungsverhältnissen, sodass teilweise in andere Räumlichkeiten ausgewichen werden muss.

Um den gestiegenen Bedarf an Beratungen abdecken zu können und die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre zu kompensieren, bittet Violetta e.V. den bisherigen Zuwendungsbetrag in Höhe von 3.900 € auf 5.000 € anzuheben.

Auch Landkreis und die beiden Samtgemeinden wurden um einen erhöhten Zuwendungsbetrag gebeten.

(Landkreis bislang 8.500 €, dann 14.000 €, SG Lüchow von 4.500 € auf 7.000 €, Gartow von 600 € auf

2.000 €).

 

Aufgrund des Zukunftsvertrages wird die Anhebung der Zuwendungssumme für eine freiwillige Aufgabe eher kritisch gesehen, obwohl die Argumente von Violetta e.V. durchaus nachvollziehbar sind.

Die Verwaltung hat die Folgefinanzierung für die Personalkostenförderung bereits in die Finanzplanung der folgenden Haushaltsjahre eingestellt, sodass 3.900 € jährlich bereitstehen.

Sollte eine Anhebung der Zuwendung beschlossen werden, sind diese Mehrkosten durch Einsparungen im Haushalt auszugleichen.


Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Mitfinanzierung des Landkreises sowie der Samtgemeinden Gartow und Lüchow (Wendland) zahlt die Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2017 bis 2021 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3.900 €.