Betreff
Errichtung eines Verkehrsspiegels im Kreuzungsbereich der Kreisstraßen 13,14 und 29 (Einmündung der Rosenstraße / Am Elbdeich)
Vorlage
30/0910/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Vortrag durch den
Bürgermeister in der Sitzung.
Anmerkung der
Verwaltung:
Die Verantwortung über
die Nutzbarkeit eines Verkehrsspiegels liegt grundsätzlich beim
Straßenbaulastträger bzw. bei dem Aufsteller des Spiegels, wenn dieser vom
Straßenbaulastträger abweicht. Der Verantwortliche hat die Nutzbarkeit des
Spiegels sicherzustellen. Das bedeutet, dass die Ausrichtung des Spiegels sowie
die Freihaltung vom Beschlag im Herbst / Winter hinreichend kontrolliert werden
muss..
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung.