Betreff
Errichtung eines Verkehrsspiegels im Kreuzungsbereich der Kreisstraßen 13,14 und 29 (Einmündung der Rosenstraße / Am Elbdeich)
Vorlage
30/0910/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Vortrag durch den Bürgermeister in der Sitzung.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Verantwortung über die Nutzbarkeit eines Verkehrsspiegels liegt grundsätzlich beim Straßenbaulastträger bzw. bei dem Aufsteller des Spiegels, wenn dieser vom Straßenbaulastträger abweicht. Der Verantwortliche hat die Nutzbarkeit des Spiegels sicherzustellen. Das bedeutet, dass die Ausrichtung des Spiegels sowie die Freihaltung vom Beschlag im Herbst / Winter hinreichend kontrolliert werden muss..

 

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung.