Sachverhalt:
Mit dem Ausbau des
Gehweges südlich der Marschtorstraße im Bereich zwischen Thielenburger Weg und
Jeetzelallee wurde 1996 aufgrund der dortigen Ansiedlungsvorhaben begonnen. Im
Bereich einer Baulücke ist der Gehwegausbau seitdem unterblieben und erst Ende
2015 erfolgt.
Der nunmehr
abgeschlossene Gehwegausbau ist eine nach der Ausbaubeitragssatzung
beitragspflichtige Maßnahme. Das Sanierungsgebiet begrenzt die
beitragspflichtige Anlage stadteinwärts, da innerhalb von SAN-Gebieten die
Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen ausgeschlossen ist. Die Einmündung
in die Jeetzelallee bildet stadtauswärts das Anlagenende. Im beigefügten
Lageplan ist die beitragspflichtige Anlage schraffiert dargestellt.
Die Teilstrecke der
Marschtorstraße in diesem Bereich ist nach den beitragsrechtlichen
Einstufungskriterien in die Kategorie 2 „Einrichtung mit starkem innerörtlichen
Verkehr“ gemäß Straßenausbaubeitragssatzung einzustufen. Der Anliegeranteil
beträgt in dieser Kategorie für Gehwege 60 %.
Beitragspflichtig
für Gehwege sind grundsätzlich die Anlieger beider Straßenseiten, da von der
Rechtsprechung die wechselseitige Benutzung von Gehwegen als üblich angesehen
wird.
Umlagefähig ist ein
Aufwand von 13.644,47 €. Dividiert durch 56.272,88 Maßstabseinheiten
(Vollgeschossmaßstab) ergibt sich daraus ein Beitragssatz von 0,24(24697) €/ME.
Dies entspricht
bei einer
Gesamtumlagefläche von 30.308 m² einem durchschnittlichen Beitragssatz von
0,45 € je m² Grundstücksfläche.
Beschlussvorschlag:
Für die Erhebung
des Straßenausbaubeitrages wird der Aufwand für den Ausbau des Gehweges auf der
Südseite der Marschtorstraße zwischen dem Thielenburger Weg und Jeetzelallee
gesondert ermittelt und abgerechnet (Aufwandsspaltung).