Betreff
Aufwandsspaltung für Gehweg Marschtorstraße-Südseite
Vorlage
22/0873/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit dem Ausbau des Gehweges südlich der Marschtorstraße im Bereich zwischen Thielenburger Weg und Jeetzelallee wurde 1996 aufgrund der dortigen Ansiedlungsvorhaben begonnen. Im Bereich einer Baulücke ist der Gehwegausbau seitdem unterblieben und erst Ende 2015 erfolgt.

Der nunmehr abgeschlossene Gehwegausbau ist eine nach der Ausbaubeitragssatzung beitragspflichtige Maßnahme. Das Sanierungsgebiet begrenzt die beitragspflichtige Anlage stadteinwärts, da innerhalb von SAN-Gebieten die Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen ausgeschlossen ist. Die Einmündung in die Jeetzelallee bildet stadtauswärts das Anlagenende. Im beigefügten Lageplan ist die beitragspflichtige Anlage schraffiert dargestellt.

Die Teilstrecke der Marschtorstraße in diesem Bereich ist nach den beitragsrechtlichen Einstufungskriterien in die Kategorie 2 „Einrichtung mit starkem innerörtlichen Verkehr“ gemäß Straßenausbaubeitragssatzung einzustufen. Der Anliegeranteil beträgt in dieser Kategorie für Gehwege 60 %.

 

Beitragspflichtig für Gehwege sind grundsätzlich die Anlieger beider Straßenseiten, da von der Rechtsprechung die wechselseitige Benutzung von Gehwegen als üblich angesehen wird.

 

Umlagefähig ist ein Aufwand von 13.644,47 €. Dividiert durch 56.272,88 Maßstabseinheiten (Vollgeschossmaßstab) ergibt sich daraus ein Beitragssatz von 0,24(24697) €/ME. Dies entspricht

bei einer Gesamtumlagefläche von 30.308 m² einem durchschnittlichen Beitragssatz von 0,45 € je m² Grundstücksfläche.

 


Beschlussvorschlag:

Für die Erhebung des Straßenausbaubeitrages wird der Aufwand für den Ausbau des Gehweges auf der Südseite der Marschtorstraße zwischen dem Thielenburger Weg und Jeetzelallee gesondert ermittelt und abgerechnet (Aufwandsspaltung).