Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Gusborn zum 31.12.2013 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Bürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Genehmigung überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
20/0865/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2013 wurde am 21.04.2015 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 13.05.2016 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2013 verstrichenen Zeitraums und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet zu bezeichnen, wobei noch ein restlicher Fehlbetrag von 63.767,14 € abzudecken bleibt. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§ 128 Abs. 1 NKomVG).

 

Bei den überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 14 über 3.298,55 € handelt es sich Mehraufwendungen aufgrund der Dorfwoche, denen weitestgehend entsprechende Mehrerträge gegenüberstehen. Die überplanmäßigen Auszahlungen im Budget 61 resultieren aus einer Umschuldung eines Darlehens aus 2003 bei dem die Zinsbindung in 2013 ausgelaufen ist und dies bei der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt wurde.

 


Beschlussvorschlag:

a)    Der Jahresabschluss 2013 wird beschlossen.

b)    Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2013 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)    Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 82.204,33 € wird in voller Höhe mit den doppischen Fehlbeträgen aus Vorjahren in Höhe von -145.971,47 € verrechnet und somit nicht der Überschussrücklage zugeführt.

d)    Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 14 in Höhe von 3.298,55 € sowie überplanmäßige Auszahlungen beim Budget 61 über 26.872,76 € werden genehmigt.