Sachverhalt:
Der
Jahresabschluss 2014 wurde am 25.05.2016 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 15.06.2016
erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden
durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2014 verstrichenen Zeitraums und
durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert.
Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die
finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen,
als geordnet zu bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen
Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar
und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§ 128
Abs. 1 NKomVG).
Bei den
überplanmäßigen Auszahlungen im Budget 61 über 4.525,34 € handelt es sich um
Rechnungsprüfungsgebühren der Jahresabschlüsse 2005-2010, welche im
Haushaltsjahr 2014 zahlungswirksam wurden.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2014 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 129
NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 47.611,87 €
wird mit 13.789,94 € zur Deckung von doppischen Fehlbeträgen aus Vorjahren
verrechnet und 33.821,93 € der Ergebnisrücklage (ordentlich: 32.317,08 €,
außerordentlich: 1.504,85 €) zugeführt.
d) Die überplanmäßigen Auszahlungen in der Finanzrechnung im Budget
61 in Höhe von 4.525,34 € werden genehmigt.